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Dispozinsen sind nicht alles

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8,65 Prozent, 10 Prozent oder 11,5 Prozent? - Wie hoch die Dispozinsen bei einzelnen Banken sind, ist nicht immer sofort klar. Nach dem Willen mehrerer Bankenverbände soll sich das nun ändern. Informationen über die Dispozinsen soll es künftig im Internet geben. «Verbraucher können aber schon jetzt recht einfach erkennen, wie viel sie für einen Überziehungskredit bezahlen», erklärt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. «In der Regel informieren die Banken ihre Kunden unter anderem auf dem Kontoauszug über die Höhe der Zinsen.»

Nun aber sollen diese Informationen künftig immer auch auf den Homepages der Geldhäuser zu finden sein. Das zumindest sieht eine Empfehlung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken und des Deutschen Sparkassen- und Giroverband vor. Der Bundesverband deutscher Banken will eine entsprechende Empfehlung nachholen. Allerdings informieren schon jetzt viele Institute Kunden auch auf ihren Internetseiten über die Höhe der Dispozinsen.

«Die Dispozinsen sind nicht das einzige Kriterium, das für die Wahl eines Kontos entscheidend sein sollte», erklärt Nauhauser. Eine wichtige Rolle spielt aus Sicht des Finanzexperten die Ausstattung des Kontos. Wichtige Fragen sind dabei: Wie hoch sind die Gebühren? Gibt es Guthabenzinsen? Wird für Überweisungen Geld verlangt? Gibt es kostenlose Geld- oder Kreditkarten?

Laut FMH-Finanzberatung zahlen Kunden von Filialbanken für einen Dispokredit bis zu 13,99 Prozent Zinsen. Etwas günstiger ist es für Online-Kunden. Sie müssen laut FMH bis zu 10,5 Prozent Zinsen zahlen. Grundsätzlich gilt: «Der Dispokredit ist teuer», sagt Nauhauser. «Am besten ist es, Sie nehmen ihn gar nicht in Anspruch.»




Preisunterschiede bei Berufsunfähigkeitsversicherung sehr groß

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Berufsunfähigkeitsversicherungen sind mitunter ziemlich teuer. Empfehlenswerte Angebote für eine monatliche Rente in Höhe von 2000 Euro kosten nach Angaben der Stiftung Warentest zum Beispiel bei Diplomkaufleuten bis zu 1750 Euro im Jahr. Angehörige risikoreicher Berufsgruppen zahlen noch mehr. Ein 25-jähriger Industriemechaniker zum Beispiel muss bis zu 1800 Euro im Jahr aufbringen, wenn er eine Rente von 1500 Euro monatlich vereinbart.

Für die Zeitschrift «Finanztest» (Heft 7/2013)untersuchten die Tester 75 Angebote. Das Ergebnis: Die überwiegende Mehrheit der Tarife wurde mit «sehr gut» bewertet. Die Preisunterschiede sind aber groß. Der Diplomkaufmann bekommt eine Versicherung schon für einen Jahresbeitrag ab etwa 750 Euro, der Industriemechaniker ab rund 690 Euro.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bewahrt Menschen vor dem finanziellen Absturz, wenn sie aufgrund von Krankheit oder nach einem Unfall dauerhaft nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Sie erhalten dann monatlich die in ihrem Vertrag festgelegte Rente bis zum vereinbarten Ablauf.



Finanzamt kassiert bei Krankenkassenbonus mit

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Rückzahlungen der Krankenkassen müssen versteuert werden. Darauf macht die Zeitschrift «Finanztest» (Heft 07/2013) aufmerksam. Das Geld, das die Versicherten von ihrer Kasse erstattet bekommen, müssen sie in der Steuererklärung angeben. Auch die Versicherer melden dem Finanzamt die Erstattung.

Die Finanzbeamten ziehen den Betrag von den geleisteten Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung ab und erkennen den Rest als Sonderausgabe an. Ein Beispiel: Ein Versicherter bekommt eine Prämie von 120 Euro. Bei einem Steuersatz von 35 Prozent, muss er in diesem Fall 44 Euro mehr Einkommensteuer zahlen. Von der Erstattung bleiben 76 Euro übrig.



Baufinanzierung richtig planen

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Keine Frage: Wohneigentum ist teuer. Die wenigsten können eine Wohnung oder ein Haus mit eigenen Mitteln finanzieren. Das Problem: Eine gute Finanzierung zu finden, ist häufig Glückssache. Laut einer Untersuchung der Stiftung Warentest ist die Beratung in den Banken oft schlecht. «Kunden müssen eine Finanzierung gut vorbereiten», erklärt Christian Schmid-Burgk von der Verbraucherzentrale Hamburg. Damit die Baufinanzierung nicht zum Alptraum wird, sollten Kunden einige Tipps beachten:

Kalkulieren: «Der erste Schritt ist immer ein Kassensturz», sagt Schmid-Burgk. «Wie viel Geld wird eingenommen und wie viel ausgegeben?» Mit dieser Übersicht kann kalkuliert werden, wie viel Geld monatlich für einen Kredit aufgebracht werden kann.

«Auch die Sparverträge dürfen Sie nicht vergessen», sagt Schmid-Burgk. Denn eine Lebensversicherung oder ein Sparplan muss nicht unbedingt weitergeführt werden. «Denn ein Kredit kostet in der Regel mehr Zinsen, als der Sparplan bringt.» Wer einen solchen Vertrag auflöst, kann außerdem sein Eigenkapital steigern. Das sollte idealerweise bei etwa 20 Prozent der Kaufsumme liegen.

Vergleichen: Auch wenn es mitunter mühsam ist - Kunden holen am besten immer mehrere Angebote ein. «Zwei bis drei Termine mit verschiedenen Anbietern sollte man schon machen», empfiehlt Schmid-Burgk. Die Berater erstellen dann ein konkretes Angebot und rechnen dabei auch Kombinationen, zum Beispiel mit der KfW-Bank, durch.

Wichtig ist auch die Frage der Zinsbindung. «Bei dem derzeitigen Zinsniveau entscheiden sich viele Kunden für eine Zinsbindung von 20 Jahren und mehr», hat Schmid-Burgk beobachtet. Das kostet zwar häufig etwas mehr, bringt aber über einen langen Zeitraum Sicherheit über die Höhe der Zinsen. Laut FMH-Finanzberatung kostet ein Darlehen über 150 000 Euro bei einer Laufzeit von 20 Jahren derzeit zwischen 4,15 und 3,08 Prozent Zinsen (Stand: 17.06.13).

Prüfen:  Die verschiedenen Angebote sollten vor der Unterschrift unter einen der Verträge noch einmal geprüft werden. «Lesen Sie alles noch einmal genau durch», empfiehlt Schmid-Burgk. Gibt es weitere Fragen, empfehle sich ein weiteres Gespräch mit dem Berater. Haben sich Interessenten für ein Angebot entschieden, holen sie zunächst die Finanzierungszusage der Bank ein. Erst danach empfiehlt sich eine Unterschrift unter einen Vertrag.



Wichtiges zum neuen Zahlungssystem

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Wer Geld ins Ausland überweist, ärgert sich oft über den Zeitverzug oder Bankgebühren. Das soll das neue EU-System Sepa ändern. Bislang lief die Umstellung von vielen Bankkunden unbemerkt ab. Das ändert sich im nächsten Jahr: Dann lösen europaweit einheitliche Kontonummern (IBAN) die alten Zahlenkombinationen ab - auch für Transfers im Inland. Das müssen Verbraucher beachten:

Was bedeutet Sepa?

Das Kürzel steht für Single Euro Payments Area, also einen einheitlichen Zahlungsraum für Transaktionen in Euro. Dort werden Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen standardisiert und gleich abgewickelt - egal ob sie ins Inland oder über Grenzen gehen. Die nationalen Zahlungsverfahren werden nach und nach abgeschafft.

Seit wann gibt es Sepa?

Seit Anfang 2008 bieten Banken ihren Kunden Sepa-Überweisungen an, seit 2009 auch Sepa-Lastschriften. In der Praxis nutzen die meisten Bankkunden diese aber nur bei Transfers ins Ausland, insbesondere die Deutschen hängen an ihrem System. Die EU hat daher einen Termin gesetzt: Ab 1. Februar 2014 wird die internationale Kontonummer IBAN Pflicht - auch für Überweisungen und Lastschriften im Inland. Zu Sepa gehören derzeit 32 Länder, das sind die 27 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz. Mit dem EU-Beitritt Kroatiens zum 1. Juli steigt die Zahl auf 33.

Welche Vorteile bieten die neuen Sepa-Regeln?

Wer ins Ausland Geld überweisen muss, kann das schneller und billiger tun. Die EU rechnet mit Einsparungen von 123 Milliarden Euro binnen sechs Jahren. Wer etwa in Deutschland wohnt, aber im Ausland arbeitet, kann sich sein Gehalt auf sein Konto in der Heimat überweisen lassen. Bisher waren mehrere Konten nötig. Auch die Miete für die Ferienwohnung auf Mallorca lässt sich bequem über ein deutsches Konto zahlen. Unternehmer können fällige Rechnungsbeträge von Kunden in Hamburg genau so wie in Mailand einziehen.

Wer ist von der Umstellung auf Sepa betroffen?

Jeder Kontoinhaber, egal ob Privatperson oder Unternehmen.

In welcher Währung sind Sepa-Zahlungen möglich?

Nur in Euro. Überweist ein Bankkunde in anderen Währungen, muss er eine Auslandsüberweisung vornehmen.

Was ändert sich konkret für den Bankkunden?

Bei Überweisungen muss er künftig mehr Kästchen als sonst ausfüllen. Statt der inländischen Kontonummer mit meist 10 Stellen muss der Verbraucher die internationale Kontonummer IBAN eintragen. Die Länge der IBAN ist von Land zu Land unterschiedlich und darf maximal 34 Zeichen umfassen. Derzeit variiert in der Praxis die Anzahl von 15 in Norwegen bis 31 in Malta. In Deutschland hat die IBAN immer 22 Stellen.

Was verbirgt sich hinter der IBAN?

Die IBAN besteht aus Buchstaben und Zahlen. Sie beginnt mit dem Ländercode (für Deutschland: DE) und einer zweistelligen Prüfziffer. Danach folgt eine nationale Komponente, in Deutschland sind das die Bankleitzahl und die Kontonummer. Wirklich neu an dieser Kombination ist also nur die Prüfziffer.

Wo findet der Kunde die IBAN?

Schon seit 2003 steht die IBAN auf jedem Kontoauszug, manchmal auch auf Bankkarten. Beim Online-Banking kann der Kunde sich die gespeicherten Daten aus einer Liste auswählen, um Fehler zu vermeiden (etwa unter «Meine Daten» oder «Kontodetails»).

Was passiert bei einem Vertipper?

Dank der individuellen Prüfziffer ist die IBAN laut Deutscher Bundesbank abgesichert. Der Bankkunde bekommt sofort eine Fehlermeldung, wenn er sich - etwa beim Online-Banking - vertippt.

Wozu dient der BIC?

Der internationale Code zur Identifizierung der Bank (BIC) ersetzt bei Sepa die Bankleitzahl. Statt Zahlen gibt es eine Buchstabenfolge, die die Zielbank eindeutig identifiziert. Der Code, manchmal auch SWIFT-Code genannt, besteht aus acht beziehungsweise elf Zeichen. Allerdings ist die alte Bankleitzahl ja schon in der IBAN enthalten. Deshalb soll der BIC ab Februar 2014 bei Transfers im eigenen Land wegfallen, ab Februar 2016 auch bei Zahlungen ins Ausland.

Wann muss der Kunde auf Sepa umsteigen?

Vom 1. Februar 2014 an ist die Umstellung Pflicht. Bis dahin gelten Sepa und die nationalen Zahlungssysteme parallel. Bis Februar 2016 können Verbraucher die alte Kontonummer national noch nutzen, sofern ihre Bank die automatische Umwandlung in die IBAN anbietet.

Ist die Wirtschaft gut vorbereitet?

Nein, sagt der Handelsverband Deutschland HDE , und nennt den Stand der Vorbereitungen in den Unternehmen «unbefriedigend». Der Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH klagt, vor allem kleine und mittlere Betriebe seien im Rückstand.



Studie: Versicherungsbetrug nimmt zu

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Versicherungsbetrug ist einer Studie zufolge ein wachsendes und milliardenschweres Problem für viele Versicherer in Europa. Die Beratungsgesellschaft Accenture schätzt in der am Dienstag (18. Juni) veröffentlichten Untersuchung den europaweit verursachten Schaden für die Unternehmen auf acht bis zwölf Milliarden Euro im Jahr. Über die Studie hatte zuerst die «Welt» berichtet. Am Ende zahlen für die Mehrkosten alle Versicherte etwa über höhere Prämien. Betroffen sind vor allem Haftpflicht- oder Hausratversicherungen.

Mehr als zwei Drittel der befragten Versicherer gaben der Studie zufolge an, dass sie einen spürbaren Anstieg von Betrugsfällen bemerkten. Die Deutsche Versicherungswirtschaft (GDV) schätzt den Schaden für die deutsche Branche auf jährlich vier Milliarden Euro. Ein genereller Anstieg der Fälle sei allerdings nur schwer zu belegen, sagte eine Sprecherin am Dienstag in Berlin. Der Grund: Gelinge der Betrug, werde er auch nicht von den Unternehmen bemerkt.

In der Branche wird davon ausgegangenen, dass rund jeder zehnte gemeldete Schaden entweder eine Betrugsfall ist oder die Schadenssumme von den Betroffenen zu hoch angesetzt wurde. Dabei gebe es durchaus auffällige Häufungen. So registrierten Versicherer beispielsweise zum Marktstart neuer Smartphones einen Anstieg der Schadensmeldungen bei Handys. Doch gerade bei Unterhaltungselektronik würden die Unternehmen inzwischen genau hinschauen und investierten Mühe und Geld in die Aufdeckung auch bei kleineren Schadenssummen.

Die Accenture-Studie geht davon aus, dass in den vergangenen drei Jahren die Zahl der Fälle in Europa um 10 Prozent gestiegen ist. Der GDV betont hingegen, dass die Schadensschätzung für Deutschland einigermaßen stabil sei. Die Branche hat das Thema ebenfalls bereits in Studien untersuchen lassen. Für die Versicherer ist das Feld nicht ohne Fallstricke, denn unter Generalverdacht will man den Kunden nicht stellen.

«Der Service im Schadensfall ist in der Sachversicherung auch heute noch der Moment der Wahrheit in jeder Kundenbeziehung», sagte Accenture-Experte Thomas Meyer. «In dieser Situation kann der Versicherer seinen Kunden entweder angenehm überraschen oder nachhaltig enttäuschen.» Gerade das sei eine große Herausforderung für Systeme, die Betrug entdecken und verhindern sollen. Laut Studie wollen rund 76 Prozent der Unternehmen in den kommenden Jahren unter anderem in neue Schadenssoftware investieren.



Scheidungskosten absetzen - Wie Ex-Paare das Finanzamt beteiligen

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Ehepaare, die sich scheiden lassen, müssen nicht nur emotional einen Schlussstrich ziehen. Sie sind darüber hinaus gezwungen, sich finanziell voneinander zu trennen. Dabei werden in der Regel das während der Ehe erworbene Vermögen sowie die Rentenansprüche beider Partner aufgeteilt. Außerdem ist zu klären, ob ein Partner für sich Unterhalt beanspruchen kann.

Eine Ehe auflösen kann nur ein Richter. Außerdem muss sich zumindest der Partner, der die Scheidung einreicht, einen Rechtsanwalt nehmen. Gericht und Anwalt sind aus eigener Tasche zu bezahlen - Prozesskostenhilfe wird nur weitgehend mittellosen Paaren gewährt. Wer sich einvernehmlich trennt, kann zwar Anwaltsgebühren sparen. Gerichtskosten, etwa für das Einreichen des Scheidungsantrages, werden jedoch zwangsläufig fällig.

Wer glaubt, sich das Geld später vom Finanzamt zurückholen zu können, irrt. Die Finanzämter erkennen nur unmittelbare Gerichts- und Anwaltskosten an. «Als außergewöhnliche Belastungen absetzen lassen sich lediglich Ausgaben für die Scheidung selbst sowie den Versorgungsausgleich», sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Geht es um die Aufteilung des Vermögens, stellen sich die Beamten stur.

Was viele nicht wissen: Die Ämter verstoßen damit gegen ein Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom Mai 2011. Die Richter hatten entschieden, dass sämtliche Kosten eines Zivilprozesses - also auch die eines Scheidungsverfahrens - anzuerkennen sind (Az.: IV R 42/10). Dies gelte zumindest dann, wenn der Prozess Erfolg verspricht und nicht mutwillig vom Zaun gebrochen wurde. Das Bundesfinanzministerium erklärte daraufhin, dass eine Erfolgsaussicht nicht überprüfbar sei, und wies die Finanzämter an, das Urteil nicht zu beachten.

Steuerzahlern, die dieses Vorgehen nicht akzeptieren wollen, bleibt nur der Gang zum Gericht. Dass es sich auszahlen kann, beweist ein Urteil des Finanzgerichtes Düsseldorf. Die Richter gaben einem Kläger Recht, der die gesamten Kosten seines Scheidungsverfahrens geltend machen wollte - mehr als 8000 Euro (Az.: 10 K 2392/12E). Die Finanzverwaltung legte gegen das Urteil Revision ein, so dass nun der Bundesfinanzhof (BFH) entscheiden muss.

«Die Rechtsprechung schlägt sich offenbar auf die Seite der Steuerzahler», sagt Rauhöft. Geschiedene sollten deshalb in der Steuererklärung alle Verfahrenskosten angeben, gegen ablehnende Bescheide Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.

Noch einen Schritt weiter geht Nils Trossen, Sprecher des Düsseldorfer Finanzgerichtes. «Legen Gerichte und Finanzverwaltung Steuergesetze unterschiedlich aus, folgt meist eine gesetzliche Klarstellung, die sogar rückwirkend gelten kann.» Ob diese im Sinne der Steuerzahler ist, sei jedoch fraglich. So plane der Gesetzgeber, die Kosten für Zivilprozesse nur noch dann anzuerkennen, wenn der Steuerzahler andernfalls in eine existenzielle Notlage geriete. «Wird dieses Vorhaben Gesetz, können bald viele Menschen keinerlei Kosten für Zivilprozesse mehr absetzen.»   

Trossen rät Geschiedenen deshalb, ihrem Steuerbescheid zu widersprechen und anschließend mit fachkundiger Hilfe, etwa durch einen Steuerberater, selbst zu klagen. Mehr noch: «Betroffene sollten ihren Fall möglichst schnell bis vor den BFH bringen. Nur wer noch vor einer Gesetzesänderung ein letztinstanzliches Urteil in der Hand hält, genießt Vertrauensschutz.»



Der Preis muss stimmen - Den Hausverkauf realistisch planen

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Die Immobilienpreise steigen. Dank der niedrigen Zinsen und der seit der Finanzkrise schwelenden Angst vor Alternativen stecken die viele Verbraucher ihr Geld in Wohneigentum. Immobilienverkäufer können davon profitieren.

Wer allerdings der Meinung ist, dank der hohen Nachfrage auch hohe Preise verlangen zu können, irrt. Denn das Interesse an Immobilien ist nicht überall gleich hoch. Die Lage ist entscheidend. In Ballungsgebieten und Großstädten steigt die Nachfrage, in ländlichen Regionen stagniert sie. Worauf Verkäufer achten sollten:

Der Wert: Bevor der Käufer seine Immobilie am Markt anbietet, muss er wissen, was sie wert ist. Eine grobe Einschätzung bekommt er, wenn er sich in den entsprechenden Internetportalen oder Zeitungen umsieht und die dort angebotenen Immobilien mit seiner vergleicht. «Ideal ist es, wenn der Eigentümer ein Wertgutachten bei einem unabhängigen Sachverständigen in Auftrag gibt», sagt Eva Reinhold-Postina vom Verband privater Bauherren. Das ist auch für den Käufer eine gute Sache, weil er schwarz auf weiß sehen kann, wie ein Unabhängiger die Immobilie beurteilt.

Den wahren Wert seiner Immobilie zu kennen, ist auch deshalb wichtig, weil man den Preis später nur schwer korrigieren kann. «Interessenten beobachten den Markt», erklärt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD). «Sie sehen in Preisänderungen einen Makel an der Immobilie und denken sich, dass mit der Immobilie etwas nicht stimmen kann.»

Das Angebot: Die meisten Immobilien werden heute im Internet angeboten. Die Auswahl ist entsprechend groß. Das Haus oder die Wohnung muss also ansprechend präsentiert werden. «Neben den aussagekräftigen und fehlerfreien Beschreibungen zu Zustand, Lage und Preis der Immobilien sind insbesondere professionelle Fotos wichtig», erklärt Schick. Gute Fotos vermitteln einen ersten Eindruck von der Wohnlage und der Qualität der Immobilie.

In dem Exposé stehen idealerweise außer den Fotos auch einige Angaben zur Immobilie. «Neben der genauen Bezeichnung der Immobilie, sollte das Exposé Baujahr, die Bauweise und Angaben zur Ausstattung enthalten. Hinzu kommen ein Grundrissplan, Informationen zum Grundstück, zu Stellplätzen und auch zur Lage sowie der im Umfeld vorhandenen Infrastruktur vorhanden sein», sagt Schick. Pflicht sei mittlerweile auch der Nachweis des Energieverbrauchs.

Ganz wichtig ist: Mängel nicht verschweigen! «Wer echte und erhebliche Schäden nämlich vorsätzlich verdeckt und bewusst verschweigt, der handelt arglistig», erklärt Eva Reinhold-Postina. Kommt die Sache später ans Licht, müsse er die Beseitigung der tatsächlichen Schäden bezahlen. Im Extremfall könne der Käufer den Kauf sogar rückabwickeln.

Der Makler: Er ist der Verkaufsprofi. Er kennt den Markt, kann Preise einschätzen und hat Zugang zu Kaufinteressenten. Allerdings kostet er Geld. Je nach Bundesland verlangen Makler für die Vermittlung der Immobilie zwischen 5,95 und 7,14 Prozent. In manchen Bundesländern teilen sich der Käufer und Verkäufer die Kosten. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen bezahlt ausschließlich der Käufer die Provision für den Makler.

«Ob man einen Makler braucht oder nicht, hängt von der persönlichen Situation ab», sagt Heike Nicodemus von der Stiftung Warentest. Wer zum Beispiel schnell verkaufen müsse, komme durch einen Makler besser an potenzielle Käufer. Auch beim Immobilienverkauf in ländlichen Gebieten kann ein Makler den Interessentenkreis durch seine Verbindungen vergrößern. Und es gibt noch einen weiteren Vorteil: «Der Makler filtert die Käufer schon mal vor, so muss der Verkäufer nicht jeden Interessenten durch seine eigene vier Wände führen», sagt Nicodemus.

Die Immobilie: Egal ob ein Makler beauftragt wird oder man den Verkauf in Eigenregie abwickeln möchte; die Immobilie sollte auf Vordermann gebracht werden. «Ein neuer Anstrich, ein gereinigter Teppichboden, gepflegte Armaturen im Badezimmer und in der Küche sowie eine gut durchgelüftete Wohnung hinterlassen einen guten ersten Eindruck», erklärt Jürgen Michael Schick. Eine schmuddelige, ungepflegte Einrichtung schreckt Interessenten eher ab.

Eva Reinhold-Postina rät außerdem, Verkaufsmappe zusammenzustellen. «Wer alle Papiere, Pläne, Baugenehmigungen und Gebrauchsanweisungen für sämtliche Haustechnik in einem Ordner übersichtlich zusammenstellt, der kann immer schnell zugreifen und Fragen beantworten», sagt sie. So wird man auch zum Experten bei der eigenen Immobilie, was gut ist, findet Schick. «Unwissenheit des Verkäufers wirkt nämlich schnell so, als ob dieser etwas verstecken möchte.»




Wertpapier oder physisches Gold? - Finanzamt macht einen Unterschied

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«Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren sind steuerpflichtig, wenn die Papiere nach der Einführung der Abgeltungsteuer erworben wurden. Verluste können sich steuermindernd auswirken», erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Anders ist es bei Schmuck oder Gold. Hier sind Gewinne nur steuerpflichtig, wenn zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr vergangen ist.

Allerdings gilt hier für alle Gewinne, die innerhalb eines Jahres erzielt werden, eine Steuerfreigrenze von 600 Euro. «Bleibt der Gewinn unter dieser Grenze, ist er trotz Unterschreiten der Spekulationsfrist steuerfrei», erläutert Käding. Gewinne, aber auch Verluste, die mit physischem Gold außerhalb der Jahresfrist erzielt werden, sind steuerlich bedeutungslos. Daher spielt es eine Rolle, wie Xetra-Gold von der Verwaltung eingeordnet wird.

Derzeit bewertet die Finanzverwaltung Xetra-Gold als Wertpapier. Dies ist für Anleger dann vorteilhaft, wenn sie Verluste gemacht haben. «Wenn für Anleger die Behandlung als physisches Gold vorteilhafter ist, sollten sie die Gewinne als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften erklären», rät Käding. Folgt das Finanzamt der Erklärung nicht, sollte Einspruch gegen den Bescheid eingelegt werden. Zur Begründung kann auf das Verfahren vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg (Az.: 9 K 4022/12) verwiesen werden.



Unfall beim Eisessen vor Montagehalle ist Arbeitsunfall

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Beschäftigte sind unter Umständen beim Eisessen unfallversichert. So sah es das Sozialgericht Heilbronn (Az.: S 13 U 1513/11), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Der Fall: Der Kfz-Mechaniker arbeitete in der Fertigungshalle eines Automobilkonzerns. Am Unfalltag lag die Temperatur sowohl in der Halle als auch draußen bei 30 Grad. Eine Klimaanlage gab es in der Halle nicht. Außerdem schien die Sonne durch das Glasdach.

Während eines Leerlaufs des Montagebands holte der Mechaniker am rund 20 Meter von der Halle entfernten Kiosk ein Eis. Dies verzehrte er unmittelbar vor einer Hallentür. Als ein anderer Mitarbeiter die Tür aufriss, erlitt der Mechaniker schwere Verletzungen am Fuß.

Die Berufsgenossenschaft übernahm die Behandlungskosten zunächst, lehnte dann aber die weitere Kostenübernahme ab. Das Eisessen habe nicht dazu gedient, die Arbeitskraft zu erhalten. Zum einen hätte der Mitarbeiter sich am Arbeitsplatz mit kostenlosen Getränken erfrischen können, zum anderen habe sich der Unfall lediglich eine knappe Stunde nach dessen Mittagspause ereignet.

Das Urteil: Das Sozialgericht verpflichtete die Berufsgenossenschaft, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Zwar habe der Mechaniker erst eine knappe Stunde zuvor Mittagspause gehabt. Entscheidend sei aber, dass er sich nicht nur von seinem Arbeitsplatz entfernt habe, um sich ein Eis zu holen. Er hätte wegen der Hitze in der Halle und der schlechten Raumluft ohne die Pause seine schwere körperliche Arbeit bis zum Schichtende gar nicht durchhalten können.



Zinsen sind verhandelbar - Sparer sollten mit Bank sprechen

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Der Dispokredit kostet 10,5 Prozent Zinsen, für den Ratenkredit werden 6,5 Prozent fällig. Der Sparbrief bringt 3,0 Prozent, und für das Tagesgeldkonto bekommen Kunden 1,0 Prozent Zinsen. «Die meisten Verbraucher denken, dass solche Zinssätze bei den Banken festgeschrieben sind», sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Doch das ist ein Irrtum: «Die meisten Zinsen sind verhandelbar.»

Besonders Filialbanken haben an dieser Stelle häufig viel Spielraum. «Direktbanken, die nur standardisierte Geschäfte betreiben, sind viel weniger beweglich», erklärt der Finanzexperte. Wer aber seinem Berater in der Filiale gegenübersitzt, könne durchaus über die Höhe der Zinsen verhandeln. «Vor allem gute Kunden wollen die Banken nicht verlieren.»

In der Praxis kann sich Verhandeln durchaus auszahlen. Beispiel Ratenkredit: Ein Kunde leiht sich 10 000 Euro von der Bank und zahlt den Kredit innerhalb von 36 Monaten zurück. Bei einem Zinssatz von 6,5 Prozent werden insgesamt rund 1030 Euro Zinsen und Gebühren fällig. Bei einem Zinssatz von 5,5 Prozent muss der Kunde nur rund 870 Euro zahlen.

Kunden sollten wachsam bleiben, rät Nauhauser: «Vorsicht, wenn die Bank die Konditionen beim Tages- oder Festgeld nicht nachbessert und stattdessen andere Produkte wie Zertifikate und einzelne Unternehmensanleihen anbietet», sagt der Verbraucherschützer. «Höhere Zinsversprechen gehen dann immer mit höheren Risiken einher.»



Streit ums Elternhaus eskaliert schnell

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Wenn Kinder eine Immobilie von ihren Eltern erben, ist Streit oft programmiert. Denn anders als zum Beispiel bei Aktien oder Bargeld lassen sich Häuser oder Wohnungen nicht immer problemlos aufteilen. «Und der Normalbürger hat sein Geld häufig in einer Immobilie angelegt», sagte Paul Grötsch, Geschäftsführer des Deutschen Forums für Erbrecht . Gibt es keine testamentarische Festlegung, müssen sich die Erben einigen.

«Erbengemeinschaften sind immer sehr schwierig», sagte Grötsch. «Die Frage ist dann: Will man vermieten, verkaufen, oder will ein Erbe in der Immobilie wohnen?» In der Regel sei die einfachste Lösung, Haus oder Wohnung zu verkaufen und die Kaufsumme zu teilen. «Es ist allerdings oft der Wille der Eltern, dass eines der Kinder das Haus übernimmt», erklärte Grötsch.

Wenn eines der Kinder einzieht und die anderen auszahlen muss, stelle sich immer das Problem, wie sich der Wert der Immobilie ermitteln lässt. «Man kann versuchen, sich auf eine Summe zu einigen», erläuterte Grötsch - oder darauf, einen Sachverständigen den Wert bestimmen zu lassen. Eine andere Möglichkeit ist, das Haus zum Verkauf anzubieten. So bekomme man einen Anhaltspunkt, welcher Preis für die Immobilie zu erzielen ist.

Ein Weg, das Erbe aufzuteilen, sei dann: Das Geschwisterteil, das das Haus bekommt, nimmt ein Darlehen auf, um mit diesem Geld den oder die anderen auszuzahlen. «Das Darlehen ist ja gut abgesichert durch das Haus, und die Zinsen sind zur Zeit sehr günstig», sagte Grötsch.

Komplizierter wird der Erbfall, wenn ein Geschwisterteil schon im Haus wohnt - und möglicherweise Geld hineingesteckt hat. «Solche Investitionen sind tatsächlich ein Problem», betonte Grötsch. Denn dadurch wird sein Erbanteil nicht erhöht. Es gibt dann nur einen vom Erbrecht unabhängigen Anspruch, der sich meist nur mit großem Aufwand durchsetzen lässt.

Solange sich die Geschwister grün sind, sei das Thema meist kein Problem. «Aber es ist natürlich schwer zu beantworten, wie groß die Wertsteigerung ist, die auf der Investition beruht. Das ist eine extrem schwierige, streitanfällige Frage», sagte Grötsch. «Eigentlich ist es zwingend nötig, sich vorher darüber zu verständigen.»

Ähnlich ist es, wenn ein Geschwisterteil bereits in der Immobilie mietfrei gewohnt hat, die die Kinder gemeinsam erben. Wenn die anderen Erben dem zwar zugestimmt haben, aber für den Erbfall nicht ausdrücklich vereinbart wurde, wie das zu behandeln ist, sei auch das sehr streitanfällig. Das heißt: Auch in diesem Fall sollte möglichst frühzeitig eine eindeutige Vereinbarung getroffen werden.



Viele Online-Shops sind bei Retouren sehr kulant

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Online-Händler geben sich bei Rücksendungen oft kulanter als sie vom Gesetz her müssten. In einer Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bei 50 umsatzstarken Netz-Shops hielten sich lediglich 20 strikt an die rechtlichen Vorgaben. 30 Händler gingen mit ihrem Kundenservice über die gesetzlichen Minimalvorschriften hinaus.

Nach dem Fernabsatzgesetz dürfen Kunden Ware nach einem Online- oder Versandkauf binnen 14 Tagen zurückschicken. Das Rückporto muss der Verkäufer tragen, es sei denn der Warenwert liegt unter 40 Euro oder der Kunde hat - wie etwa beim Kauf auf Rechnung - noch keine Zahlung geleistet. Allerdings tritt am 13. Juni 2014 ein neues Widerrufsrecht in Kraft, nach dem Kunden die Rücksendekosten immer tragen müssen - es sei denn, der Händler erlässt sie ihnen, wie es zumindest derzeit oft der Fall ist.

In der aktuellen Stichprobe der Verbraucherzentrale übernahmen elf Shops die Rücksendekosten auch bei Artikeln unter 40 Euro. Bei vier Shops wurde das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen freiwillig auf 30 Tage verlängert. Vier weitere Händler räumen Kunden sogar noch längere Bedenkzeit ein und tragen grundsätzlich alle Portokosten.

Und elf Firmen lassen dem Kunden die Ware zunächst freiwillig 14 Tage zur Begutachtung und bieten in dieser Frist kostenlose Retouren an. Erst danach greift das 14-tägige Widerrufsrecht mit Rücksendekosten für den Kunden bei Artikeln unter 40 Euro Gesamtwarenwert.



Finanzamt zertifiziert keine elektronischen Fahrtenbücher

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Finanzämter stellen für elektronische Fahrtenbücher keine Zertifikate aus. «Entsprechende Hinweise von Anbietern entsprechen nicht der Wahrheit», erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin mit Blick auf eine Anweisung der Oberfinanzdirektion Rheinland (Kurzinfo LSt-Außendienst 2/2013). Einzelne Anbieter solcher Software werben damit, dass ihr Programm vom Finanzamt akzeptiert wird. Steuerzahler müssen aber selbst prüfen, ob das Programm die Voraussetzungen erfüllt, wenn sie ein elektronisches Fahrtenbuch für einen privat genutzten Dienstwagen nutzen. «Andernfalls besteht die Gefahr, dass das Finanzamt das Fahrtenbuch nicht anerkennt.»

Für ein Fahrtenbuch gelten generell strenge Vorgaben: «Der Fahrer muss lückenlos nachweisen, welche Fahrten betrieblich und welche privat waren», erklärt Käding. Zu den Pflichtangaben gehören bei beruflichen Fahrten das Datum, das konkrete Ziel der Fahrt und der Grund, der Kilometerstand zu Beginn und am Ende einer Fahrt sowie die möglichst exakte Bezeichnung des jeweiligen Ortes. Für Privatfahrten genügen die Kilometerangaben. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind gesondert zu kennzeichnen.

Wichtig zu beachten: «Das Fahrtenbuch muss so geführt werden, dass nachträgliche Änderungen nicht mehr möglich sind», erklärt Käding. Excel-Tabellen seien daher nicht ausreichend. Sie seien manipulierbar.



Gewinn aus Solaranlage wird versteuert

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Mit einer Solaranlage auf dem Dach verdienen Hausbesitzer Geld - aus steuerlicher Sicht gelten sie daher als Unternehmer. Die Einnahmen aus dem Verkauf des produzierten Strom müssen in der Regel versteuert werden. Bestimmte Kosten können aber auch abgesetzt werden. Nehmen Hausbesitzer in Deutschland nicht die Kleinunternehmer-Regel in Anspruch, können sie sich die Mehrwertsteuer zurückholen, die sie bei der Anschaffung der Photovoltaikanlage gezahlt haben. Als Kleinunternehmer gelten nur Selbstständige, die weniger als 17 500 Euro Umsatz im Jahr haben.

Die Regelung in Deutschland ist damit konform zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Donnerstag (Rechtssache C-219/12). Produziert die Anlage mehr Strom, als der Besitzer verbraucht, und der Strom wird gegen Geld ins Netz eingespeist, stelle der Betrieb eine wirtschaftliche Tätigkeit dar. Der Eigentümer habe Anspruch darauf, dass ihm die beim Kauf der Anlage entrichtete Vorsteuer von der Mehrwertsteuer, die auf die Stromlieferung an das Netz erhoben wird, abgezogen werde. Geklagt hatte ein Mann aus Österreich.




Falsche Verbraucherschützer werben für Lebensversicherungen

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Vorsicht Falle: Betrüger geben sich derzeit als Verbraucherschützer aus und versuchen, am Telefon Lebens- oder Rentenversicherungen zu verkaufen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz hin. Die Anrufer fragen, welche Versicherungen zu welchen Konditionen der Haushalt habe und bieten höhere Zinsen für Lebens- und Rentenversicherungen an.

Grundsätzlich gilt: Unerwünschte Telefonwerbung ist verboten. Sie dient oft dazu, ungewollte Verträge unterzuschieben. Der Tipp der Verbraucherschützer: «Schenken Sie den Anrufern keinen Glauben.» Vor allem sollten keine persönlichen Angaben gemacht werden. «Am besten, Sie legen gleich auf.»



Renditejagd im Zinstief: Mit Micky und Co. Mäuse machen

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Den Comic-Helden «Superman» als Geldanlage? Das ist eine der ungewöhnlichen Maßnahmen. Für die Erstausgabe kassierte ein Dachdecker in den USA jüngst 175 000 US-Dollar, was gut 130 000 Euro entspricht. Der Mann hatte das Heft in der Isolierung eines gerade gekauften Hauses gefunden. Wäre der Zustand des Exemplars besser gewesen, «Superman» hätte den Dachdecker sogar zum Millionär machen können. 1938 hatte das Heft gerade einmal zehn Cent gekostet.

Von Renditen wie diesen können Sparer derzeit nur träumen. Klassiker wie Sparbuch und Festgeld werfen kaum Zinsen ab - und das dürfte auf absehbare Zeit so bleiben: Die Europäische Zentralbank (EZB) stimmt auf Dauerniedrigzinsen im Euroraum ein. Eine Erhöhung des Leitzinses von 0,5 Prozent jedenfalls wird es unter EZB-Präsident Mario Draghi so bald nicht geben. So mancher Anleger sucht da nach - teils exotischen - Alternativen

Dass Investoren mit Micky und Co. richtig Mäuse machen können, weiß Micky Waue aus Friedrichsdorf. 1994 veranstaltete er die «1. Comic-Auktion Deutschlands», seither pilgern Jahr für Jahr Sammler auf der Suche nach Raritäten in das Taunusstädtchen. Manche «Schundhefte» von einst haben längst den Sprung zum Wert-Papier geschafft. «In Deutschlands sind Comics noch nicht aus der Schmuddelecke raus - trotzdem liegen etliche Hefte als Geldanlage im Banktresor», sagt Comic-Händler Christofer Krumm, der als Gutachter für Waues Auktionen tätig ist. «Was für Immobilien Lage, Lage, Lage ist, ist für Comics Zustand, Zustand, Zustand.»

Mancher stellt sich lieber Oldtimer in die Garage - ein lohnendes Investment , wie der Lobbyverband der Autoindustrie, der VDA, betont. Zwar stieg der Wert historischer Kraftfahrzeuge im vergangenen Jahr eher moderat. Das Plus von 4,2 Prozent kann sich im Vergleich zum Tagesgeld, das derzeit selten mehr als 1,5 Prozent abwirft, aber durchaus sehen lassen. Zumal sich die Preise für die alten Kultwagen der 1960er oder 1970er Jahre seit 1999 mehr als verdoppelt haben. Im vergangenen Jahr kletterten der Wert des VW Käfer 1300 und der des Chevrolet Camaro am kräftigsten.

Ob Oldtimer unter dem Strich tatsächlich eine rentable Anlageklasse sind, ist umstritten. Fahrzeuge böten erst ab einem Wert von 100 000 Euro Wert echtes Potenzial, sagt Götz Knoop, Vizepräsident des Bundesverbandes für Clubs klassischer Fahrzeuge (DEUVET). Der Durchschnittspreis der in Deutschland gehandelten Oldtimer liege nur bei rund 13 000 Euro. «Wenn Sie dann jährlich neun Prozent Rendite haben und Ihre Kosten gegenrechnen, haben Sie vieles gemacht, aber kein Geld.» Denn der Wagen braucht eine Garage, Versicherung und Steuern fallen an, und zuweilen auch Reparaturen.

Wer keinen Spaß an der Pflege von altem Blech hat, kann auch Kinderträume ausleben: Es gibt Plüschtiere mit beeindruckender Wertsteigerung - wenn auch nicht jeder die süßen Tierchen auf einen Schlag zu so viel Geld machen kann wie ein schwer verschuldeter Hedgefonds-Manager, der seine Sammlung historischer Steiff-Teddys 2010 im Londoner Auktionshaus Christie's unter den Hammer brachte: Die Sammlung brachte 1,23 Millionen Euro. Allein ein Harlekin-Teddy aus dem Jahr 1925 wechselte für mehr als 53 000 Euro den Besitzer.

Auch auf dem Gelände der Firma Steiff im schwäbischen Giengen werden jedes Jahr Plüschtiere versteigert. Immerhin 25 000 Euro brachte im vergangenen Jahr ein Teddy ein, der einst die Hinterbliebenen der Titanic-Katastrophe trösten sollte. Steiff hatte nach dem Unglück im Jahr 1912 insgesamt 82 schwarze Bären mit roten Rändern um die Augen produziert, um den Opfern zu gedenken.

Menschen, die mehr Geld auf der hohen Kante haben, investieren gerne auch in Uhren, Schmuck, edlen Wein oder Kunst. «Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit legen anspruchsvolle Investoren ihr Geld lieber in realen Vermögenswerten an wie Kunstwerke mit hohem Sachwert», erläutern Experten des Beratungsunternehmens Capgemini.

Die Alternativen sind also groß - zumindest theoretisch. «Tatsächlich sind solche Anlagen eher was für Liebhaber und Spekulanten», meint Verbraucherschützer Niels Nauhauser. «Man kann nicht davon ausgehen, dass man in diesen Bereichen sichere Renditen erzielt. Verbraucher können ihr Geld auch im aktuellen Umfeld sehr sicher und sehr breit streuen, zum Beispiel in Aktienfonds.»



Gemeinsam eine Lösung finden - Mediation statt Prozess

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Ärger lauert überall: Sei es der Bauunternehmer, der das Haus nicht rechtzeitig fertigstellt, der Ex-Mann, der keinen Unterhalt zahlt, oder die Schwester, die mehr vom gemeinsamen Erbe haben will - täglich geraten Menschen in Streit. Nicht selten landen die Fälle vor Gericht. «Da entscheidet dann am Ende ein Richter darüber, wer Recht hat und wer nicht», sagt Christian Duve, Vorsitzender des Ausschusses Außergerichtliche Konfliktbeilegung im Deutschen Anwaltverein. Anders ausgedrückt: Eine Seite gewinnt, die andere verliert. Dabei muss es oft gar nicht erst soweit kommen.

«In vielen Fällen hilft es, wenn man sich unter der professionellen Leitung eines Mediators zusammensetzt und differenziert über Probleme redet», sagt Michael Plassmann, Vorsitzender des Ausschusses für außergerichtliche Streitbeilegung der Bundesrechtsanwaltskammer. «Denn dann wirft man auch mal einen Blick hinter die Fassade.» Möglich ist das in einer Mediation. Seit Ende Juli 2012 ist diese Form der außergerichtlichen Streitbeilegung in Deutschland gesetzlich verankert.

 «Mit einer Mediation können viele Konflikte entschärft werden», sagt Plassmann. Denn anders als bei einem Gerichtsverfahren, wo sich die Streitparteien oft unversöhnlich gegenüberstehen, sitzen hier beide Seiten an einem Tisch. «Der Mediator entscheidet nicht über den Konflikt, sondern die Parteien finden mit seiner Hilfe zu einer individuellen Lösung für ihr Problem», erklärt Plassmann den Unterschied. Und sein Kollege Duve ergänzt: «Die Entscheidung treffen in einer Mediation die Beteiligten, nicht der Richter.»

Mediatoren verfügen im Unterschied zu einem Richter über keine Entscheidungskompetenz und machen keine direkten Lösungsvorschläge. Allerdings können erfahrene Mediatoren das Verfahren durch geschickte Fragen oder Anregungen in eine bestimmte Richtung lenken. Dieses Vorgehen bietet den Streitparteien Verhandlungsspielraum.

«Nehmen Sie doch mal an, ein Lieferant streitet mit seinem Auftraggeber, weil dieser die letzte Lieferung nicht bezahlt hat», gibt Mediator Plassmann ein Beispiel. «In einem Gerichtsverfahren wird nur festgestellt, ob ein Anspruch auf das Geld besteht oder nicht.» In einem Mediationsverfahren hingegen werde versucht, die Gründe für den Zahlungsverzug herauszufinden. «Wird beispielsweise in einer Mediation vom Auftraggeber ehrlich eingeräumt, dass er gerade nicht liquide ist, kann ein Ausgleich für die Forderung, zum Beispiel in Form einer Unternehmensbeteiligung, gefunden werden, die über eine reine Ratenzahlung hinausgehen kann.»

Mediationsverfahren sind in vielen Bereichen möglich - von Familienstreitigkeiten, etwa bei Trennung, Scheidung oder Erbschaft, über Arbeitsrechts- oder Wirtschaftsfälle bis hin zu Baurechtsfällen. «Immer wenn Sie auch nach dem Verfahren mit der anderen Partei noch zu tun haben, kann eine Mediation sinnvoll sein», erläutert Plassmann. Oft führen diese Verfahren auch schneller zum Ziel: «In der ersten Instanz vergehen schnell neun Monate bis zum Urteil, während Sie in einer Mediation innerhalb weniger Tage eine Lösung finden können.»

Allerdings gibt es auch Fälle, in denen Mediation keine Aussicht auf Erfolg hat: «Wenn es darum geht, eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen, muss ich schon den Weg durch die Instanzen gehen», sagt Rechtsanwalt Duve. Auch wenn die Parteien von ihren jeweiligen Erfolgsaussichten überzeugt sind oder den Rechtsstreit als Frage des Prinzips betrachten, bietet sich der Gang vor Gericht eher an.

Auch wenn die Mediation seit gut einem Jahr gesetzlich verankert ist, in der Praxis merkt man das noch nicht deutlich. «Die Zahl der Fälle ist seitdem nicht signifikant gestiegen», sagt Plassmann. Allerdings sei das auch nicht zu erwarten gewesen, erläutert Duve. «Denn das Gesetz hat ja nur schon bestehende Regeln vereint.»

Auch die Rechtsschutzversicherer haben noch keine statistischen Daten. «Aber die Unternehmen berichten von ständig wachsenden Fallzahlen in der Mediation», sagt Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Denn auch die Versicherer haben erkannt, dass Mediation ein großes Potenzial hat. «Die Mediation führt oftmals schneller zur Konfliktlösung und schlichtet einen Streit nachhaltig und im gegenseitigen Einvernehmen», erklärt Jarosch.

«Bei vielen Kollegen ist das Thema inzwischen angekommen», hat Rechtsanwalt Duve beobachtet. Denn das Mediationsgesetz besagt, dass Anwälte mit ihren Mandanten einmal über die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung sprechen müssen, bevor sie vor Gericht ziehen. «Dadurch ist die Mediation ins Bewusstsein vieler Anwälte gerückt.» Und Duve ist überzeugt: «In zehn Jahren wird Mediation zum Alltag gehören.»



Häusliches Arbeitszimmer in der Elternzeit absetzbar

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Können Elterngeldbezieher ihr häusliches Arbeitszimmer in der Einkommensteuererklärung geltend machen, obwohl sie eigentlich gar nicht berufstätig sind? Die Antwort lautet: Sie können. «Wenn das Arbeitszimmer während der Erwerbstätigkeit grundsätzlich steuerlich abzugsfähig war und nach der Elternzeit der Beruf wieder ausgeübt wird, kann das Arbeitszimmer weiterhin steuerlich geltend gemacht werden», erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler.

Zu beachten ist aber, dass die notwendigen Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer weiterhin vorliegen müssen. Das Zimmer muss weiterhin als Arbeitszimmer nutzbar sein und darf nicht zum Kinderzimmer oder Abstellraum umfunktioniert worden sein. «Es ist in diesem Zusammenhang nicht unwahrscheinlich, dass das Finanzamt hier nachforscht und auch die grundsätzliche Berechtigung für den Abzug der Kosten des Arbeitszimmers noch einmal prüft.»

Betroffene sollten also darauf gefasst sein und gegebenenfalls entsprechende Notizen machen, wofür sie das Arbeitszimmer nutzen oder zu welchem Datum das Arbeitszimmer in ein Kinderzimmer umfunktioniert wurde, rät Käding. Dann können zumindest bis zu diesem Zeitpunkt die Kosten abgezogen werden.



Urteil: Internet-Plattformen müssen Steuerfahnder unterstützen

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Internet-Handelsplattformen wie Amazon oder Ebay müssen die Daten ihrer Nutzer an die Steuerfahndung herausgeben - auch wenn sie sich vertraglich zur Geheimhaltung verpflichtet haben. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Die Firmen hätten kein Recht, die Auskünfte zu verweigern, teilte das oberste deutsche Steuergericht am Mittwoch (10. Juli) in München mit.

Im konkreten Fall hatte die Steuerfahndung Hannover ein Internethandelshaus aufgefordert, ihr die Namen aller Nutzer zu geben, die pro Jahr Waren für mehr als 17 500 Euro verkauft haben. Zusätzlich sollte das Unternehmen auch die jeweiligen Geburtsdaten und Bankverbindungen nennen sowie die Pseudonyme, mit denen die Verkäufer im Internet auftreten. Dies hatte das Unternehmen abgelehnt und argumentiert, sich mit einem Schwesterunternehmen im Ausland auf Geheimhaltung der Daten geeinigt zu haben. Zudem sei der Zugriff auf die Daten nicht möglich, da sich der Server im Ausland befinde.

Vor dem Finanzgericht setzte sich das Unternehmen mit dieser Begründung durch. Der Bundesfinanzhof hob das Urteil auf die Revision des Finanzamts aber auf und verwies es zurück an das Gericht. Um welches Unternehmen es sich bei dem Rechtsstreit handelte, gab ein Sprecher des Bundesfinanzhofs mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht bekannt (Aktenzeichen II R 15/12).



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